Bitte beachtet, dass immer die zuerst genannte Antwort die Richtige ist.
Was ist zu tun, wenn vor Antritt der Fahrt nicht feststeht, wer Fahrzeugführer ist?
- Der verantwortliche Fahrzeugführer muss bestimmt werden.
- Der verantwortliche Fahrzeugführer muss gewählt werden.
- Ein Inhaber des Sportbootführerscheins muss die Fahrzeugführung übernehmen.
- Ein Inhaber des Sportbootführerscheins muss die Verantwortung übernehmen
In welchen Fällen darf weder ein Sportboot geführt noch dessen Kurs oder Geschwindigkeit selbstständig bestimmt werden?
- Wenn man infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung behindert ist oder wenn eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 ‰ oder mehr im Körper vorhanden ist.
- Wenn man infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung behindert ist oder wenn eine Blutalkoholkonzentration von 0,8 ‰ oder mehr im Körper vorhanden ist.
- Wenn man infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung behindert ist oder wenn eine Blutalkoholkonzentration von 1,0 ‰ oder mehr im Körper vorhanden ist.
- Wenn man infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung behindert ist oder wenn eine Blutalkoholkonzentration von 0,3 ‰ oder mehr im Körper vorhanden ist.
- Wenn es weder vor Anker liegt noch an Land festgemacht ist noch auf Grund sitzt.
- Wenn es weder vor Anker liegt noch an Land festgemacht ist noch Fahrt über Grund macht.
- Wenn es weder auf Grund sitzt noch vor Anker liegt noch manövrierbehindert oder manövrierunfähig ist.
- Wenn es weder an Land festgemacht ist noch vor Anker liegt noch Fahrt durchs Wasser macht.
- Etwa 1 Sekunde.
- Etwa 2 Sekunden.
- Weniger als 1 Sekunde.
- Weniger als 4 Sekunden.
- Etwa 4 – 6 Sekunden.
- Etwa 2 – 6 Sekunden.
- Etwa 1 – 2 Sekunden.
- Etwa 6 – 8 Sekunden.
- Wenn es gleichzeitig mit Maschinenkraft fährt.
- Wenn es mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet ist.
- Wenn es durch das Segeln keine Fahrt durchs Wasser macht.
- Wenn es durch das Segeln keine Fahrt über Grund macht.
- Einen schwarzen Kegel, Spitze unten.
- Einen schwarzen Kegel, Spitze oben.
- Einen schwarzen Rhombus.
- Zwei schwarze Bälle senkrecht übereinander.
- Die dem Wind zugekehrte Seite.
- Die dem Wind abgewandte Seite.
- Die Seite in Fahrtrichtung rechts.
- Die Seite in Fahrtrichtung links.
- Die dem Wind abgewandte Seite.
- Die dem Wind zugekehrte Seite.
- Die Seite in Fahrtrichtung rechts.
- Die Seite in Fahrtrichtung links.
- Von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang und bei verminderter Sicht.
- Von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang und bei verminderter Sicht.
- Von abends 18:00 Uhr bis morgens 06:00 Uhr und bei verminderter Sicht.
- Bei Dunkelheit, schlechtem Wetter und verminderter Sicht.
- Sie zeigt Fahrtrichtung und Lage eines Fahrzeugs an.
- Sie zeigt Kurs und Geschwindigkeit eines Fahrzeugs an.
- Sie zeigt Fahrtrichtung und Position eines Fahrzeugs an.
- Sie zeigt Fahrtrichtung und Kurs eines Fahrzeugs an.
- Eine Dreifarbenlaterne an oder nahe der Mastspitze.
- Eine Zweifarbenlaterne an gut sichtbarer Stelle.
- Eine Dreifarbenlaterne an gut sichtbarer Stelle.
- Eine Zweifarbenlaterne an oder nahe der Mastspitze.
- Die für ein Maschinenfahrzeug vorgeschriebenen Lichter.
- Die für ein Segelfahrzeug vorgeschriebenen Lichter.
- Zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander.
- Seitenlichter rot und grün und ein rotes Rundumlicht.
- Jedes Fahrzeug muss seinen Kurs nach Steuerbord ändern.
- Jedes Fahrzeug muss seinen Kurs nach Backbord ändern.
- Es muss das luvwärtige Fahrzeug dem leewärtigen Fahrzeug ausweichen.
- Es muss das leewärtige Fahrzeug dem luvwärtigen Fahrzeug ausweichen.
- Dasjenige Fahrzeug muss ausweichen, welches das Andere an seiner Steuerbordseite hat.
- Dasjenige Fahrzeug muss ausweichen, welches das Andere an seiner Backbordseite hat.
- Es muss das luvwärtige Fahrzeug dem leewärtigen Fahrzeug ausweichen.
- Es muss das leewärtige Fahrzeug dem luvwärtigen Fahrzeug ausweichen.
- Bleib-weg-Signal, Gefahrenbereich sofort verlassen.
- Allgemeines Gefahr- und Warnsignal.
- Ankerlieger über 100 m Länge.
- Manövrierbehinderter Schleppverband über 200 m Länge.
- Überholverbot.
- Begegnungsverbot.
- Überholverbot für Fahrzeuge unter 20 m Länge.
- Begegnungsverbot für Fahrzeuge über 20 m Länge.
- Begegnungsverbot an einer Engstelle.
- Begegnungsverbot für Fahrzeuge über 12 m Länge.
- Überholverbot; mit Gegenverkehr muss gerechnet werden.
- Überholverbot für alle Fahrzeuge.
- Sog und Wellenschlag vermeiden.
- Gefährdeter Strandbereich, Überspülungsgefahr; Mindestpassierabstand 100 m.
- Wasserstraße, die jederzeit sicher befahren werden kann; keine Gefahr durch Seegang.
- Wasserstraße, die nicht jederzeit sicher befahren werden kann; Gefahr durch Seegang.
- Mindestabstand in Metern, der in der nachfolgenden Strecke vom Aufstellungsort der Tafel an eingehalten werden muss.
- Maximalgeschwindigkeit in km/h, die auf der in Fahrtrichtung rechten Fahrwasserseite nicht überschritten werden darf.
- Maximalabstand in Metern, der in der nachfolgenden Strecke vom Aufstellungsort der Tafel an eingehalten werden muss.
- Verengung des Fahrwassers auf 40 m.
- Haltegebot vor beweglichen Brücken, Sperrwerken und Schleusen.
- Dauernde Sperrung einer Teilstrecke der Wasserstraße.
- Gebot zur Abgabe eines langen Signaltons.
- Weiterfahrt für Sportfahrzeuge verboten.
- Ankern verboten für alle Fahrzeuge.
- Ankern verboten für Kleinfahrzeuge unter 12 m Länge.
- Ankern verboten für Kleinfahrzeuge ab 12 m Länge.
- Ankern und Festmachen verboten.
- Festmache- und Liegeverbot.
- Festmache- und Liegeverbot für Sportboote.
- Festmache- und Liegeverbot für Sportboote über 12 m Länge.
- Festmache- und Liegeverbot für gewerbliche Schiffe.
- Abgabe eines langen Tons.
- Abgabe eines kurzen Tons.
- Abgabe von zwei langen Tönen.
- Abgabe eines kurzen und eines langen Tons.
- Wasserflächen, auf denen mit Wasserski oder Wassermotorrädern gefahren werden darf.
- Genehmigungspflichtige Übungsstrecke für das Fahren mit Wasserski oder Wassermotorrädern.
- Fahren mit Wasserski oder Wassermotorrädern erlaubt. Wasserskiläufer und Wassermotorräder haben Vorfahrt.
- Genehmigungsfreie Übungsstrecke für das Fahren mit Wasserski oder Wassermotorrädern.
- Ende einer Gebots- oder Verbotsstrecke.
- Streckenabschnitt für eine nicht frei fahrende Fähre.
- Queren des Fahrwassers ist gestattet.
- Wechseln der Fahrwasserseite ist gestattet.
- Verbot der Durchfahrt und Sperrung der Schifffahrt.
- Verbot der Durchfahrt und Sperrung für Kleinfahrzeuge.
- Verbot der Durchfahrt, jedoch für Kleinfahrzeuge ohne laufende Antriebsmaschine befahrbar.
- Verbot der Durchfahrt, jedoch für Kleinfahrzeuge ohne Antriebsmaschine befahrbar.
- Brücke, Sperrwerk oder Schleuse geschlossen.
- Anlage dauerhaft gesperrt.
- Stoppsignal für alle Fahrzeuge.
- Außergewöhnliche Schifffahrtsbehinderung.
- Anlage dauerhaft gesperrt.
- Brücke, Sperrwerk oder Schleuse geschlossen.
- Stoppsignal für alle Fahrzeuge.
- Außergewöhnliche Schifffahrtsbehinderung.
- Einfahrt frei, Gegenverkehr gesperrt.
- Einfahrt frei, Schleusentor öffnet.
- Schleuse in Betrieb, auf Einfahrtssignal gemäß Reihenfolge warten.
- Schleuse in Betrieb, auf Ausfahrtssignal gemäß Reihenfolge warten.
- Die 10 goldenen Regeln für Wassersportler.
- Die 15 goldenen Regeln für Wassersportler.
- Die 10 Grundregeln für Wassersportler.
- Die 15 Verhaltensregeln für Wassersportler.
- Durch umweltbewusstes Verhalten und Beachtung der “Zehn goldenen Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur”.
- Durch umweltbewusstes Verhalten und Beachtung der “Zehn Grundregeln für den Wassersport”.
- Durch umsichtiges Verhalten und Beachtung der Verkehrsvorschriften.
- Durch vorausschauendes Fahren und Ausweichen entsprechend der Verkehrsvorschriften.
- Weil diese Zonen vielfach Rast- und Brutplätze besonders schutzwürdiger Vögel oder Fischlaichplätze sind.
- Weil in diesen Zonen die Gefahr von Grundberührungen besteht.
- Weil durch die Pflanzen der Propeller blockiert werden könnte.
- Weil in diesen Zonen badende Personen schwer zu erkennen sind.
- Es kann durch dessen Bug- oder Heckwelle kentern oder durch den Sog mit dem Fahrzeug kollidieren.
- Dichtes Heranfahren ist ein Verstoß gegen die Grundregeln für das Verhalten im Verkehr.
- Da es dem großen in Fahrt befindlichen Fahrzeug sonst nicht ausweichen kann.
- Es kann durch dessen Bug- oder Heckwelle Seeschlag erleiden.
- Weil sich das Fahrzeug dabei sicherer manövrieren lässt.
- Weil dadurch Sog und Wellenschlag vermieden wird.
- Weil dadurch Einflüsse von Wellen und Wassertiefe ausgeglichen werden.
- Weil dies die Steuerwirkung der Schraube erhöht.
- Geschwindigkeit herabsetzen und ausreichenden Passierabstand halten.
- Geschwindigkeit erhöhen, um das Begegnungsmanöver zügig durchzuführen.
- Das gegen den Strom fahrende Fahrzeug ist ausweichpflichtig.
- Das mit dem Strom fahrende Fahrzeug hat aufzustoppen.
- Das kleinere Fahrzeug kann durch Stau, Sog oder Schwell aus dem Kurs laufen und kollidieren oder querschlagen, in flachen Gewässern auf Grund laufen.
- Das größere Fahrzeug kann durch Stau, Sog oder Schwell aus dem Kurs laufen und kollidieren oder querschlagen, in flachen Gewässern auf Grund laufen.
- Das kleinere Fahrzeug kann durch Stau, Sog oder Schwell aus dem Kurs laufen und kollidieren oder kentern, in flachen Gewässern extrem versetzt werden.
- Das größere Fahrzeug kann durch Wellenbildung aus dem Kurs laufen und kollidieren oder querschlagen, in flachen Gewässern auf Grund laufen.
- Mindestens die dreifache Wassertiefe bei Kette oder die fünffache bei Leine.
- Mindestens die fünffache Wassertiefe bei Kette oder die dreifache bei Leine.
- Mindestens die dreifache Wassertiefe bei Kette oder die vierfache bei Leine.
- Mindestens die vierfache Wassertiefe bei Kette oder die fünffache bei Leine.
- Wenn beim Handauflegen auf die Ankerkette oder -leine kein Rucken zu verspüren ist und sich die Ankerpeilung nicht ändert.
- Wenn Ankerkette oder -leine nicht vibrieren und sich der anliegende Magnetkompasskurs nicht verändert.
- Wenn beim Handauflegen auf die Ankerkette oder -leine kein Rucken zu verspüren ist und das Fahrzeug nicht schwojt.
- Wenn beim Handauflegen auf die Ankerkette oder -leine kein Rucken zu verspüren ist und sich die Ankerpeilung ändert.
- Ein möglichst spitzer Winkel.
- Ein Winkel von 90° bis 100°.
- Ein möglichst stumpfer Winkel.
- Ein Winkel von 60° bis 70°.
- Das Heck dreht nach Backbord.
- Das Heck dreht nach Steuerbord.
- Der Kurs des Schiffes ändert sich nicht.
- Der Bug dreht nach Backbord.
- Unterbrechung von Zündkontakt bzw. Kraftstoffzufuhr.
- Automatisches Anlassen des Motors.
- Kurze Unterbrechung des Motorlaufs.
- Automatische Schubumkehr.
- Mit Lappen aufnehmen und umweltgerecht entsorgen.
- Räume lüften und abwarten.
- Gleichmäßig verteilen.
- Mit entsprechendem Mittel neutralisieren.
- Von achtern gesehen in Vorausfahrt Drehung des Propellers im Uhrzeigersinn.
- Von vorne gesehen in Vorausfahrt Drehung des Propellers im Uhrzeigersinn.
- Von achtern gesehen in Vorausfahrt Drehung des Propellers gegen den Uhrzeigersinn.
- Von vorne gesehen in Rückwärtsfahrt Drehung des Propellers gegen den Uhrzeigersinn.
- Von achtern gesehen in Vorausfahrt Drehung des Propellers gegen den Uhrzeigersinn.
- Von vorne gesehen in Vorausfahrt Drehung des Propellers gegen den Uhrzeigersinn.
- Von achtern gesehen in Vorausfahrt Drehung des Propellers im Uhrzeigersinn.
- Von vorne gesehen in Rückwärtsfahrt Drehung des Propellers im Uhrzeigersinn.
- Das seitliche Versetzen des Hecks.
- Das Versetzen nach vorne.
- Das Versetzen nach hinten.
- Das seitliche Versetzen des Bugs.
- Sie hilft beim Manövrieren.
- Sie hilft beim Kurshalten.
- Sie hilft beim Überholen.
- Sie hilft beim Begegnen.
- Die Backbordseite – der Radeffekt zieht das Fahrzeug an die Pier.
- Die Steuerbordseite – der Radeffekt zieht das Fahrzeug an die Pier.
- Die Steuerbord- oder Backbordseite je nach Ruderlage.
- Es gibt keine empfehlenswerte Anlegeseite.
- Motor abstellen, keine elektrischen Schalter betätigen, Vorbereitung gegen das Überlaufen von Kraftstoff treffen, kein offenes Feuer.
- Motor in Leerlaufstellung, keine elektrischen Schalter betätigen, Vorbereitung gegen das Überlaufen von Kraftstoff treffen, kein offenes Feuer.
- Fenster schließen, keine elektrischen Schalter betätigen, Vorbereitung gegen das Überlaufen von Kraftstoff treffen, kein offenes Feuer.
- Motor abstellen, Feuerlöscher bereithalten, Vorbereitung gegen das Überlaufen von Kraftstoff treffen, kein offenes Feuer.
- Durch Schraubenstrom und Richtung des Propellers.
- Durch Schraubenstrom und Anstellwinkel des Propellers.
- Durch den Schraubenwiderstand und Anstellwinkel des Propellers.
- Durch den Schraubenwiderstand und Richtung des Propellers.
- Weil sie erst mit Anströmung des Ruderblattes einsetzt.
- Weil sich durch den Radeffekt ein Unterdruck am Propeller entwickelt.
- Durch den Abstand von Propeller und Ruderblatt.
- Weil sich durch den Radeffekt ein Unterdruck am Ruder entwickelt.
- Defektes Thermostat, defekte Impellerpumpe, geschlossenes Seeventil, zu niedriger Kühlwasserstand.
- Zu viel Motoröl, defekte Impellerpumpe, geschlossenes Seeventil, zu niedriger Kühlwasserstand.
- Defektes Thermostat, defekte Impellerpumpe, geschlossenes Seeventil, zu hohe Batteriespannung.
- Defektes Thermostat, defekte Kupplung, geschlossenes Seeventil, zu niedriger Kühlwasserstand.
- Lichtmaschine bzw. Regler der Lichtmaschine defekt.
- Zu hohe Motordrehzahl.
- Keilriemen gerissen und hoher Stromverbrauch.
- Anlasser ist nach dem Starten ausgefallen.
- Druckschalter bzw. Öldruckpumpe defekt.
- Zu viel Motoröl im Motor.
- FI-Schalter defekt.
- Zu hohe Motordrehzahl.
- Blockierter Propeller.
- Blockierte Kraftstoffzufuhr.
- Verschmutzter Ölfilter.
- Verschmutzter Luftfilter.
- Belüftungsschraube geschlossen; verstopfte Kraftstoffleitung.
- Ansaugdüsen zu groß bzw. zu klein.
- Tankdeckel ist offen.
- Schraube an der Welle lose.
- Vergaser leerfahren, damit kein Kraftstoff ausläuft.
- Kraftstoff auffüllen, wegen Tankkorrosion.
- Quickstopp ziehen, wegen Verlust des Schlüssels.
- Kraftstoffhahn offen lassen zur besseren Belüftung.
- Verringerter Luftanteil beim Luft-Kraftstoff-Gemisch; erhöhter Ölanteil beim Mischungsverhältnis bei Zweitaktmotoren.
- Erhöhter Luftanteil beim Luft-Kraftstoff-Gemisch; erhöhter Ölanteil beim Mischungsverhältnis bei Zweitaktmotoren.
- Normales Luft-Kraftstoff-Gemisch; normales Mischungsverhältnis bei Zweitaktmotoren.
- Erhöhter Luftanteil beim Luft-Kraftstoff-Gemisch; verringerter Ölanteil beim Mischungsverhältnis bei Zweitaktmotoren.
- Verringerung der Geschwindigkeit, um schädlichen Sog und Wellenschlag zu vermeiden.
- Beibehaltung der Geschwindigkeit, um durch Gleitfahrt schädlichen Sog und Wellenschlag auszuschließen.
- Verringerung der Geschwindigkeit und nötigenfalls vom Rechtsfahrgebot abweichen.
- Auf Höhe der festgemachten Fahrzeuge aufstoppen und überprüfen, dass kein Dritter behindert oder geschädigt wird.
- Alle Seeventile schließen und den Hauptschalter des Bordnetzes ausschalten.
- Kraftstoff- und Wassertank auffüllen und das Bordnetz aufladen.
- Tagestank schließen und Kraftstofffilter entwässern.
- Fahrzeug seefest hinterlassen und den Hafenmeister verständigen.
- Möglichst an Deck, geschützt vor Sonneneinstrahlung, sonst in einem besonders abgeschlossenen Raum für Gasbehälter, der in Bodenhöhe eine Öffnung nach außenbords hat.
- Möglichst unten im Schiff, geschützt vor Sonneneinstrahlung, sonst in einem besonders abgeschlossenen Raum für Gasbehälter, der in Bodenhöhe eine Öffnung nach außenbords hat.
- Möglichst auf dem Vorschiff, geschützt vor Sonneneinstrahlung, sonst in einem besonders abgeschlossenen Raum für Gasbehälter, der in Bodenhöhe eine Öffnung nach außenbords hat.
- Möglichst an Deck, geschützt vor Sonneneinstrahlung, sonst in einem besonders abgeschlossenen Raum für Gasbehälter, der oben belüftet ist.
- Beide Gase sind schwerer als Luft und bilden mit Luft ein explosives Gemisch.
- Beide Gase sind leichter als Luft und bilden mit Luft ein explosives Gemisch.
- Beide Gase sind schwerer als Wasser und bilden mit Wasser ein explosives Gemisch.
- Beide Gase sind schwerer als Luft und bilden mit Wasser ein explosives Gemisch.
- Gaszuführung absperren und für Lüftung sorgen. Außerdem keine elektrischen Schalter betätigen und keinen Funk und keine Mobiltelefone benutzen.
- Gasleitung entleeren und für Lüftung sorgen. Außerdem keine elektrischen Schalter betätigen und keine Telefone benutzen.
- Gaszuführung absperren und für Lüftung sorgen. Außerdem keine elektrischen Schalter betätigen und per Telefon Hilfe holen.
- Gasleitung entleeren und die Gasfreiheit mit dem Feuerzeug prüfen sowie über Funk oder Mobiltelefon Hilfe anfordern.
- Die Anlage muss abgenommen sein, Leitungen und Anschlüsse müssen dicht sein. Haupthahn und andere Absperrventile sind zu öffnen.
- Die Anlage muss abgenommen sein, die Inbetriebnahme darf nur durch eine besonders geprüfte Person erfolgen.
- Die Anlage muss abgenommen sein und jährlich überprüft werden. Die Inbetriebnahme darf nur durch eine besonders geprüfte Person erfolgen.
- Die Abnahme der Anlage darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Haupthahn und andere Absperrventile sind zu öffnen.
- Haupthahn und Absperrventile sind zu schließen.
- Die Anlage ist gasfrei zu machen.
- Gasflasche fachgerecht entsorgen.
- Der Flüssiggasbehälter ist vollständig zu entleeren.
- Entsprechend der Herstellerangabe, mindestens alle 2 Jahre.
- Jährlich und nach jedem Einsatz oder Übungsgebrauch.
- Entsprechend der Herstellerangabe, mindestens alle 3 Jahre.
- Jährlich, jeweils vor Beginn der Wassersportsaison.
- ABC-Pulver- und Schaumlöscher, mindestens alle 2 Jahre.
- Feuerlöscher mit Löschschaum, mindestens einmal pro Jahr.
- CO2-Feuerlöscher, mindestens alle 2 Jahre.
- ABC-Pulverlöscher, mindestens einmal pro Jahr.
- Luftzufuhr verhindern, Feuerlöscher erst am Brandherd einsetzen und das Feuer möglichst von unten bekämpfen.
- Rauchabzug sicherstellen und Feuerlöscher rechtzeitig einsetzen, dabei den Löschstrahl möglichst in die lodernden Flammen halten.
- Luftzufuhr verhindern und den Feuerlöscher mit sparsamen Löschstrahlstößen einsetzen, dabei das Feuer möglichst von oben bekämpfen.
- Handhabungshinweise durchlesen und den Feuerlöscher sofort einsetzen, dabei das Feuer möglichst von unten bekämpfen.
- Hilfe leisten und so lange am Unfallort bleiben, bis ein weiterer Beistand nicht mehr erforderlich ist; alle erforderlichen Daten austauschen.
- Hilfe leisten und so lange am Unfallort bleiben, bis ein weiterer Beistand nicht mehr erforderlich ist; die Wasserschutzpolizei benachrichtigen.
- Hilfe leisten und so lange am Unfallort bleiben, bis ein weiterer Beistand nicht mehr erforderlich ist; Notsignal geben.
- Hilfe leisten und so lange am Unfallort bleiben, bis ein weiterer Beistand nicht mehr erforderlich ist; Verschlusszustand herstellen.
- Luftdruckänderung, Luftfeuchtigkeit und Temperatur.
- Luftdruckänderung, Sonneneinstrahlung und Höhenlage.
- Luftdruckänderung, Luftfeuchtigkeit und Jahreszeit.
- Luftdruckänderung, Tageszeit und Temperatur.
- Wenn Gefahr für Leib oder Leben von Personen besteht und daher Hilfe benötigt wird.
- Wenn Gefahr für Leib oder Leben von Personen besteht oder das Schiff nicht mehr sicher manövriert werden kann.
- Wenn Gefahr für Leib oder Leben von Personen oder erhebliche Sachwerte besteht und daher Hilfe benötigt wird.
- Wenn Gefahr für Leib oder Leben von Personen, erhebliche Sachwerte oder die maritime Umwelt besteht.
Quelle: www.elwis.de