Das Befähigungszeugnis ist die staatliche Bescheinigung (seemännisches Patent) für den nautischen oder den technischen Schiffsoffizier, dass er Schiffe bestimmter Größe oder Maschinenleistung in einem bestimmten Fahrtgebiet als Wachoffizier, als Leiter der Maschinenanlage oder als Kapitän führen darf.
Die Ausbildung Befähigungszeugnis findet hauptsächlich an Befähigungszeugnis Seefahrtsschulen oder (Fach-)Hochschulen statt.
Die Befähigung im technischen Betrieb Befähigungszeugnis richtet sich nicht nach Fahrtgebiet und Raumgehalt des Schiffes, sondern nach der Antriebsleistung der Motoranlage, und wird über folgende Patente nachgewiesen:
- Schiffsmaschinist an Maschinenanlagen mit einer Leistung bis 750 kW auf Fracht- und Fahrgastschiffen
- Technischer Wachoffizier für den technischen Dienst auf Schiffen jeder Antriebsleistung (ehem. CIW)
- Zweiter technischer Wachoffizier für den technischen Dienst auf Schiffen jeder Antriebsleistung
- Leiter der Maschinenanlage auf Schiffen jeder Antriebsleistung (ehem. CI)
Es gibt weitere regionale Patente: das Bodenseeschifferpatent, das Rheinschifferpatent (drei Strecken), das Donau-Kapitänspatent, das Schifferpatent Befähigungszeugnis Donau, das Elbschifferpatent, das Untere Elbe-Patent, das Untere-Ems-Patent usw. sowie Berechtigungsscheine: “Berechtigungsschein für Leda, Ems, Ilmenau Befähigungszeugnis und Emdener Hafen” usw. Weitere Informationen hierüber erhalten Sie bei Ihrer Segelschule Köln.
Im Bereich der Seeschifffahrt gab es vor Einführung der STCW 95 folgende nautische Patente:
Für die Kleine Fahrt- Patent für den Nautischen Dienst auf Kauffahrteischiffen mit einer Bruttoraumzahl bis zu 500 in der nationalen Fahrt (einschl. Fahrgastschiffahrt); ehemals Wachoffizier auf kleiner Fahrt (AKW, A1)
- Kapitän auf Kauffahrteischiffen mit einer Bruttoraumzahl bis zu 500 in der nationalen Fahrt (einschl. Fahrgastschiffahrt); ehemals Kapitän auf kleiner Fahrt (AK, A2)
- Wachoffizier auf Mittlerer Fahrt (AMW, A3), und
- Kapitän auf Mittlerer Fahrt (AM, A4)
wurden ersetzt durch die Patente.
Für die Große Fahrt- Patent für den Wachoffizier auf Kauffahrteischiffen aller Größen, aller Fahrtgebiete; ehem. Wachoffizier auf Großer Fahrt (AGW, A5)
- Patent für den Ersten Offizier auf Kauffahrteischiffen aller Größen, aller Fahrtgebiete
- Patent für den Kapitän auf Kauffahrteischiffen aller Größen, aller Fahrtgebiete; ehem. Kapitän auf Großer Fahrt (AG, A6)