Der Einstieg in den Segelsport kann auf den ersten Blick einschüchternd wirken, besonders wenn man keinerlei Vorkenntnisse hat.
Sprechfunk Binnen (UBI)
Sprechfunkzeugnis
Zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk. Notwendig, sobald sich eine Funkstelle an Bord befindet & betrieben wird.
nur € 125
Sprechfunk See (SRC)
Sprechfunkzeugnis
nur € 205
Sprechfunk-Kombi (UBI + SRC)
Sprechfunkzeugnis
nur € 265
Sprechfunk See (LRC)
Sprechfunkzeugnis
nur € 330
Neben den Bootsführerscheinen bilden wir auch Funker aus, also alle die, die ein UKW-Sprechfunkzeugnis (für die Binnenschifffahrt) oder ein Funkbetriebszeugnis (für die Seeschifffahrt) erwerben wollen.
Das alte UKW-Sprechfunkzeugnis glich als Schein äußerlich dem alten Kfz-Führerschein. Seit 1999 existiert ein neues UKW-Sprechfunkzeugnis, das aber nur noch für die Binnenschiffe zählt. Diese benutzt Funk an Bord, um z. B. auf der Mosel und dem Rhein zu kommunizieren.
Ein Beispiel: Der Schiffsführer Rheinschifffahrt möchte per Funk wissen, ob er aus der Moselmündung ohne Gegenverkehr herausfahren kann: Denn die Strömung auf den Flüssen gebietet vor allem der Berufsschifffahrt, sich im Voraus im Gespräch folgende Fahrweise zu überlegen und abzustimmen: Fahrwasserseitenwechsel, Wende- Überhol- Ausweich- und Abbiegemanöver.
Auch die Wassersportler der Sportschifffahrt benötigen die Sprechfunkzeugnisse. Viele unserer Schüler wollen nicht nur mit Binnenschiffen fahren, sondern möchten sich auch auf See begeben. Mit den Jahren haben unsere Ausbilder viel Erfahrung gesammelt und erklären verständlich die von UN-Organisationen erstellte Sammlung an Vorschriften des GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System).
Seefunkzeugnisse wie das Sprechfunk See SRC und Sprechfunk See LRC berechtigen den Besitzer Funk an Bord zu haben, um das Seefunksystem zu nutzen. Dieses bietet, einmal das Sprechfunkzeugnis gemacht, uns Wassersportlern gute Alamierungs- und Empfangsmöglichkeiten.
Ist eine Yacht mit einer Funkanlage ausgerüstet, so muss der Schiffsführer das entsprechende Sprechfunkzeugnis besitzen. Bei einer UKW-Anlage ist das SRC (Short Range Certificate) vorgeschrieben. Ist die Yacht mit einer Grenzwellen-, Kurzwellen- oder Satellitenanlage ausgerüstet, so muss der Schiffsführer das LRC (Long Range Certificate) besitzen.
Sprechfunkzeugnisse eines Crewmitgliedes werden hierbei nicht anerkannt, weswegen zwingend der Schiffsführer selbst im Besitz eines Funkzeugnisses sein muss. Skipper ohne gültiges Funkzeugnis, die eine mit einer funktechnischen Anlage ausgerüstete Yacht führen, verstoßen somit gegen die Sportseeschifferscheinverordnung (SportSeeSchV).
Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) ist ein international gültiges Funkzeugnis. Es wird benötigt, um am Sprechfunk auf Binnenwasserstraßen teilnehmen zu können. Nach Übergang der Prüfungshoheit auf die Verbände ist dieses Zeugnis der Nachfolger des UKW-Sprechfunkzeugnisses. Zum Benutzen einer Schiffsfunkstelle benötigen Sie ein UKW-Gerät mit ATIS-Modul (Automatic Transmitter Identification System). Dadurch kann eine Funkstelle beim Loslassen der Sprechtaste identifiziert werden.
>> Weitere Informationen wie Termine, Preise und Buchungen unter Sprechfunkzeugnis UBI
Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate – SRC) ist ein international gültiges Funkzeugnis. Es wird benötigt, um am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) und am UKW-Sprechfunk auf See teilnehmen zu können. Nach Übergang der Prüfungshoheit auf die Verbände ist dieses Zeugnis der Nachfolger des UKW-Betriebszeugnisses I.
>> Weitere Informationen wie Termine, Preise und Buchungen unter Sprechfunkzeugnis SRC
Das allgemein gültige Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate – LRC) ist ein international gültiges Funkzeugnis. Es wird benötigt, um am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) und am Sprechfunk mit UKW-, Grenz-Kurzwelle- und Satellitenfunk-Geräten auf See teilnehmen zu können. Nach Übergang der Prüfungshoheit auf die Verbände ist dieses Zeugnis der Nachfolger des Allgemeinen Betriebszeugnisses ABZ.
Das LRC ist vorgeschrieben für alle Skipper einer seegehenden Yacht im Seebereich 2 (Area 2) ab dem 15.08.2005!
>> Weitere Informationen wie Termine, Preise und Buchungen unter Sprechfunkzeugnis LRC
Sportführerschein
Binnen Segeln & Motor
Für Segel- & Motorboote auf den Binnenseen, Flüssen und Kanälen innerhalb des Landes.
€ 650
Sportbootführerschein
Binnen Motor
ab € 225
Sportbootführerschein See
ab € 295
ab € 280
ab € 620
Sporthochseeschifferschein
Sporthochseeschifferschein berechtigt zum Führen von Segel- und Motoryachten in der weltweiten Fahrt.
ab € 690
Der Einstieg in den Segelsport kann auf den ersten Blick einschüchternd wirken, besonders wenn man keinerlei Vorkenntnisse hat.
Der Einstieg in den Segelsport kann auf den ersten Blick einschüchternd wirken, besonders wenn man keinerlei Vorkenntnisse hat.
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