Bodenseeschifferpatent bezeichnet in Deutschland, der Schweiz und Österreich die Berechtigung zum Führen eines Fahrzeuges auf dem Bodensee. Patentpflichtig sind Fahrzeuge mit Maschinenantrieb, deren Maschinenleistung 4,4 kW übersteigt, oder Segelfahrzeuge mit mehr als 12 m² Segelfläche.
Rechtliche Grundlage ist die „Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee” (kurz: Bodensee-Schifffahrtsordnung) .
In der Schweiz dagegen wird ein national gültiger Schiffführerausweis herausgegeben, der neben dem Bodensee auch auf anderen Seen gültig ist. Die Prüfung wird von den kantonalen Behörden aus verwaltet.
Das Schifferpatent wird in verschiedenen Kategorien erteilt:
- Kategorie A
Für das Führen von Fahrzeugen mit Maschinenantrieb über 4,4 kW (6 PS), soweit sie nicht unter die Kategorien B und C fallen. Ab 21 Jahren auch für Fahrgastschiffe, die für maximal 12 Personen zugelassen sind. - Kategorie B
Für das Führen von Fahrgastschiffen - Kategorie C
Für das Führen von Güterschiffen sowie schwimmenden Geräten mit eigenem Antrieb - Kategorie D
Für das Führen von Segelfahrzeugen mit einer Segelfläche über 12 m².
Auch eine Kombination der Kategorien ist möglich. So muss der Führer eines Segelfahrzeuges mit einer Maschinenleistung von mehr als 4,4 kW (6 PS) Inhaber eines Patents der Kategorien A und D sein.
Voraussetzungen:
Der Inhaber eines Patents muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestalter
- Kategorie A: 18 Jahre
- Kategorie B: 21 Jahre
- Kategorie C: 21 Jahre
- Kategorie D: 14 Jahre
- Bestandene praktische und theoretische Prüfung
- Eignung zum Schiffsführer
Diese Eignung ist gegeben, wenn jemand über geeignetes Seh-, Hör- und Farbunterscheidungsvermögen verfügt.
Für den Erwerb des Patents in Kategorie B oder C werden weitere Voraussetzungen verlangt.
Hochrhein
Zur Berechtigung der Führung von Fahrzeugen auf den Strecken des Hochrhein (von Stein am Rhein bis Schaffhausen) ist eine gesonderte theoretische und praktische Erweiterungsprüfung zum Bodenseeschifferpatent abzulegen.
Prüfungen
Die Prüfung zum Bodenseeschifferpatent muss vor dem Prüfungsausschuss bei einem der Landratsämter am Bodensee abgelegt werden (Konstanz, Friedrichshafen oder Lindau (Bodensee). Hierzu muss sowohl eine theoretische (multiple-choice) als auch eine praktische Prüfung (Segel/Motor) abgelegt werden. Besitzern des Sportbootführerschein Binnen oder Sportbootführerschein See wird die praktische und ein Teil der theoretischen Prüfung (Segeln) erlassen. In Österreich wird die Prüfung bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz abgelegt.
Inhaber eines amtlichen Befähigungsnachweises eines Bodensee-Uferstaates, das nicht auf dem Bodensee Gültigkeit besitzt, können einmal pro Jahr ein Ferienpatent für den Zeitraum von einem Monat beantragen. Eine Aufteilung in mehrere Termine ist nicht möglich.
Quellen
- Schifferpatent für den Bodensee (Allgemeiner Teil) mit Fragen- und Antwortenkatalog; Hans-Joachim Pieper, IBN-Verlag (Internationale Bodensee & Boot Nachrichten), Balingen, ISBN 3-927936-37-5, 2002
- Das Bodenseeschifferpatent A+D, Mit offiziellen Prüfungsfragen und Antworten; Heinz Overschmidt, Ramon Gliewe, Verlag Delius Klasing, Bielefeld, ISBN 3-7688-0686-3
- Bodensee Navigationskarten, Maßstab 1:50.000, Karte I: Untersee, Überlinger See, Karte II: Obersee, Begleitheft mit Leuchtfeuer-Verzeichnis; IBN-Verlag (Internationale Bodensee & Boot Nachrichten), Balingen, ISBN 3-927936-50-2, 2004